Regeln Ballonfahrt Deal
Die folgenden Teilnahmebedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Teilnehmer und dem Luftfahrtunternehmen, der mit der Anmeldung seitens des Teilnehmers akzeptiert wird:
Nicht gültig für bereits getätigte Buchungen.
Nicht gültig in Verbindung mit anderen Sonderaktionen, Gutscheinen und Ermäßigungen.
Der Ballonfahrt Deal kann nur online gemacht werden und richtet sich vorrangig an die Mitarbeiter der Kooperationsfirmen.
Hinsichtlich der Kostenbeteiligung wird daher diese Zielgruppe unterschieden. Um eventuelle freie Kapazitäten aber im Sinne der Gesamtfinanzierung optimal ausschöpfen zu können, besteht die Möglichkeit, dass sich auch Externe zu den Ballonfahrten für ein normales Entgelt anmelden.
Jeder Interessent ist verpflichtet, den Nachweis für die Zugehörigkeit zu der ausgewiesenen Zielgruppe vor dem Start zu erbringen. Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden (z. B. durch Firmenausweis, Gehaltsbescheinigung oder Anstellungsausweis), so ist eine Teilnahme nur als Externer möglich. Der nachträgliche Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Gruppe führt in keinem Falle zu einer Erstattung eines gezahlten Betrages.
Die Teilnahmeberechtigung ist nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die vorhandenen Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Diese kann online oder persönlich zu den Öffnungszeiten erfolgen.
Eine Rücktrittsversicherung ist im Preis nicht enthalten. Die Teilnehmer/innen müssen diese ggfs. selbst abschließen.
Eine Erstattung gezahlter Nenngelder oder Kautionszahlungen ist grundsätzlich nicht möglich - auch bei einer krankheitsbedingten Verhinderung an der Teilnahme - (für Exkursionen und Sonderreisen gelten Sonderregelungen, die durch Ausschreibung jeweils bekannt gegeben werden).
Die Kalkulation der Ballonstarts basiert auf eine Mindestteilnehmerzahl, die für die Durchführung erforderlich ist. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl unterschrittenen werden, aber dennoch eine organisatorische und inhaltliche Durchführung der Fahrt sinnvoll sein, so wird die Ballonfahrt an unserm Standort unter Reduzierung der Zahl der Veranstaltungstermine durchgeführt. Ein Anspruch auf Erstattung anteiliger Kosten oder Gebühren kann damit nicht begründet werden.
Vor der Ballonfahrt ist der Gesamtbetrag zu leisten.
Das Luftfahrtunternehmen behält sich die endgültige Durchführung jedes einzelnen Ballonstarts vor. Sollte ein Ballonstart nicht durchgeführt werden, wird selbstverständlich ein anderer Termin angeboten. Ein Rechtsanspruch seitens angemeldeter Teilnehmer/innen auf Durchführung eines Termins, selbst bei kurzfristiger Absage, besteht nicht. Das Luftfahrtunternehmen übernimmt keine Haftung für ausgefallene bzw. abgesagte Termine.