Nutzung von Handys
Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten
Treten Störungen der Bordelektronik auf, ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer weiterhin befugt, den Betrieb von elektronischem Gerät allgemein zu untersagen. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer kann im Rahmen seiner Befugnisse den Betrieb dieser Geräte auch unabhängig von Störungen der Bordelektronik jederzeit untersagen.
Uneingeschränkt
Armbanduhr
Hörgerät
Herzschrittmacher
Eingeschränkt
Kassettenspieler
CD-Spieler
Computerspiele
Digitalkamera
DVD-Player
Laptop
Monitor
Taschenrechner
Videokamera
Videorekorder
Verboten
Radioempfänger
CD-Brenner
Computerdrucker
schnurlose Maus
schnurloses Mikrofon
Scanner
Handy
Satellitenempfänger
Fernsehempfänger
tragbares Funkgerät